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Gespräche 2011
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Generalthema
2011: Im Takt -
intakt
3. Der Sonntag - eine Atempause für die Gesellschaft |
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"Es hängt von uns ab, ob der Sonntag eine Atempause für die Gesellschaft ist." So nahm der Referent die Zuhörer des dritten Arnbacher Gesprächsabends des katholischen Landvolks mit ins Boot. Borg-Manché zeigte zunächst
die Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags in den vergangenen 15 Jahren
auf: |
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Ein arbeitsfreier Sonntag gib den Menschen Gelegenheit zur Erholung, zum Feiern, zur Besinnung, zur Religionsausübung und die Freiheit und Würde mit seiner Zeit selbstbestimmt umzugehen. Zudem ist Sonntagsarbeit mit
mehr Risiko für Unfälle gekoppelt und atypische Arbeitszeiten belasten
gerade Familien mit Kindern. |
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Aber die Ausnahme am Sonntag
zu arbeiten sollte nicht zur Regel werden, sonst ist der Sonntag keine
Atempause mehr. Zum Schutz des Sonntags stellte der Referent einen Katalog mit Forderungen an den Staat und an die christlichen Kirchen auf. |
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Entscheidend ist jedoch das künftige Verhalten und die Einstellung der Bürger zum Sonntag. Ihre Sonntagsgestaltung und ihre Wertschätzung einer sonntäglichen Atempause werden über die weitere öffentliche Behandlung des Sonntags entscheiden.
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Bilder: Alfred Bayer
Ankündigung
der Arnbacher Gespräche 2011 in der Presse
Zum
1.Gespräch 2010
Zum
2.Gespräch 2010
Was
folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.2009?
7 Hebel für einen besseren Sonntagsschutz
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Diesen aus Weimarer Zeit stammenden Artikel unseres Grundgesetzes, den manche nur noch für Verfassungslyrik hielten, brachten die Verfassungsrichter am 1. Dezember 2009 mit ihrem viel beachteten Urteil über die Berliner Sonntagsöffnungen zu neuer Geltung. Die vier aufeinander folgenden verkaufsoffenen Adventssonntage wurden für verfassungswidrig erklärt. Doch welche weiteren Konsequenzen wird das Karlsruher Urteil haben? Der Richterspruch bietet in seiner ausführlichen Begründung gute Hebel, den Sonn- und Feiertagstagsschutz auch in Bayern und anderen Teilen Deutschlands wieder zu stärken. Diese Hebel müssen nun auch politisch genutzt werden.
1. Sonntagsschutz
ist Grundrechtsschutz!
Die Bedeutung des freien Sonntags ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
aufgewertet worden. Im Sonn- und Feiertagsschutz konkretisieren sich dem Gericht
zufolge verschiedene Grundrechte wie das der Religionsfreiheit, der körperlichen
Unversehrtheit, des Schutzes von Ehe und Familie oder der Vereinigungsfreiheit.
Darin, dass Sonn- und Feiertage dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze ziehen
und dem Menschen um seiner selbst willen dienen, sehen die Verfassungsrichter
einen Bezug zum höchsten Verfassungsgut: der Menschenwürde.
2. Ausnahmen
dürfen nicht zur Regel werden!
Ausnahmen von der Sonntagsruhe müssen laut Bundesverfassungsgericht als solche
erkennbar bleiben. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis darf somit nicht auf den Kopf
gestellt werden, wie etwa bei der pauschalen Öffnung an allen Adventssonntagen.
Dieses Verhältnis ist nach dem Urteil aber auch für andere Ausnahmen - etwa
Kur- und Ausflugsorte-Regelungen, die Sonntagsverkauf fast rund ums Jahr ermöglichen
- kritisch zu überprüfen.
3. Jede Ausnahme
bedarf eines öffentlichen Interesses!
Sonntagsöffnungen im Einzelhandel müssen im öffentlichen Interesse stehen. Dieses
muss umso bedeutsamer sein, je umfangreicher die Verkaufsveranstaltungen sind.
Ein bloßes "Shopping- Interesse" von Kunden oder ein wirtschaftliches Interesse
von Händlern rechtfertigen dagegen laut Bundesverfassungsgericht keine verkaufsoffenen
Sonntage. Der größte Teil der sonntäglichen Shoppingevents - in Berlin ebenso
wie in Bayern - ist aber nach Beobachtung der Sonntagsallianz ganz offen kommerziell
motiviert und muss daher neu in Frage gestellt werden. Auch Ausnahmen für Sonntagsarbeit
in anderen Branchen sind darauf zu überprüfen, ob sie nicht bloßem Profitkalkül
folgen und damit verfassungswidrig sind. Und womit könnte ein Sonntagsshopping
überhaupt begründet werden? Diese Frage lässt das Urteil offen. Das "Versorgungsinteresse
der Bevölkerung" kann als Begründung angesichts nicht vorhandener Notlagen und
langer werktäglicher Öffnungszeiten in der Regel kaum überzeugen.
4. Shopping
dient nicht der seelischen Erhebung!
Die Behauptung, Shopping selbst diene der seelischen Erhebung und stehe deshalb
nicht im Widerspruch zum Sonntagsschutz, ist mit dem Verfassungsurteil zurückzuweisen.
Einkaufen ist eine werktägliche Tätigkeit. Einkaufsevents beeinträchtigen die
Sonn- und Feiertage sogar doppelt, da sie besonders viele Beschäftigte betreffen
und zugleich den öffentlichen Charakter des Tages verändern.
5. Der Sonntagsschutz
gilt 24 Stunden lang!
Der freie Sonntag lässt sich nach dem Urteil nicht mehr in schützenswerte und
weniger schützenswerte Abschnitte unterteilen. Mit der bloßen Schonung der üblichen
Gottesdienstzeiten muss man sich nicht zufrieden geben. Der ganze Tag genießt
laut Bundesverfassungsgericht eine staatliche Schutzgarantie.
6. Das Grundgesetz
schützt bewusst den Sonntag als Ruhetag!
Die Verfassung nimmt mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage eine Wertung vor,
die auch in der christlich-abendländischen Tradition wurzelt. Der freie Sonntag
kann nicht mit dem Verweis auf die Feiertage anderer Religionen in Frage gestellt
werden.
7. Sonntagschutz
ist eine Staatsgarantie, die sich einklagen lässt!
Mit der Zulassung ihrer Verfassungsbeschwerde sind die Klagemöglichkeiten der
Kirchen vor den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichten auch künftig erweitert
worden. Dies gilt ebenso für andere Grundrechtsträger wie etwa einzelne Beschäftigte
oder Gewerkschaften.